Sehr geehrte Frau Bader, habe eine Frage zur maximalen Arbeitszeit in der Elternezeit: beziehen sich die 30h , die währen der Elterneit max. gearbeitet werden dürfen, auf die Haupt- und Nebentätigkeit zusammen? Bsp. 20h Haupttätigkeit+10h Nebentätigkeit ok, aber 20h Haupttätigkeit+15h Nebentätigkeit Verstoß gegen das Gesetz? Wer kontrolliert, wieviele Stunden man die Nebentätigkeit ausübt? Grüße un danke Eva
von Eva-Luna am 22.09.2014, 01:13