Nebentätigkeit als Thermomixrepräsentantin anrechenbar?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nebentätigkeit als Thermomixrepräsentantin anrechenbar?

Guten Abend Frau Bader. Seit Dezember letzten Jahres bin ich neben meinem Vollzeitjob als Thermomixrepräsentantin tätig. Hier habe ich mir zunächst das Gerät erarbeitet, erhalte außerdem Provisionen pro verkauftem Gerät und Prämien in Form von Büchern und auch Leistungsprämien in Form von Geld. Die Provision wird monatlich ausgezahlt. Können die Beträge zusätzlich zu meinem Gehalt aus meinem "normalen" Job auf das Elterngeld angerechnet werden? Ich erwarte im Oktober mein drittes Kind. Vielen Dank im Voraus, mit freundlichen Grüßen, KarinaW

von KarinaW am 16.05.2015, 01:14



Antwort auf: Nebentätigkeit als Thermomixrepräsentantin anrechenbar?

Hallo, natürlich. Dieser ständige Tätigkeit bringt aber nicht nur Vorteile. Zum einen wird das letzte vollständige Kalenderjahr als Zeitraum genommen. Außerdem werden die Einkünfte, die Sie während Ihrer Elternzeit weiterhin dieser Tätigkeit haben, gegengerechnet. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.05.2015



Antwort auf: Nebentätigkeit als Thermomixrepräsentantin anrechenbar?

Vielen Dank für die Antwort. Wenn das Kind da ist werde ich die Tätigkeit aufgeben. Dann dürfte ja auch nichts mehr angerechnet werden vermutlich? Mit freundlichen Grüßen, Karina W

von KarinaW am 18.05.2015, 22:00



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