Frage: Nebenberufliche Selbständigkeit

Liebe Frau Bader, ich befinde mich momentan im 2 Jahr Elternzeit und spiele mit dem Gedanken einer nebenberuflichen Selbständigkeit. Wie würde sich diese, auf das Elterngeld, einer weiteren Schwangerschaft in der Elternzeit des ersten Kindes auswirken? Ohne die nebenberufliche Selbständigkeit würde ja das Einkommen aus meiner Beschäftigung vor der Geburt des ersten Kindes zur Berechnung herangezogen werden. Fällt das dann komplett weg und nur die neue nebenberufliche Selbstständigkeit ist die Grundlage? Liebe Grüße und schon mal Vielen Dank im vorraus

von sternzauber13 am 17.05.2015, 22:46



Antwort auf: Nebenberufliche Selbständigkeit

Hallo, da sind Sie falsch informiert. Es zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt des zweiten Kindes, nur die Monate, in denen Sie Elterngeld oder Mutterschaftsgeld bekommen haben zählt nicht dazu. Wenn Ihr erstes Kind also zwei Jahre alt ist, wenn das zweite geboren wird, bekommen Sie nur den Grundbetrag. Dieser würde sich durch die selbstständige Tätigkeit erhöhen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.05.2015



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