Liebe Frau Bader, ich befinde mich momentan im 2 Jahr Elternzeit und spiele mit dem Gedanken einer nebenberuflichen Selbständigkeit. Wie würde sich diese, auf das Elterngeld, einer weiteren Schwangerschaft in der Elternzeit des ersten Kindes auswirken? Ohne die nebenberufliche Selbständigkeit würde ja das Einkommen aus meiner Beschäftigung vor der Geburt des ersten Kindes zur Berechnung herangezogen werden. Fällt das dann komplett weg und nur die neue nebenberufliche Selbstständigkeit ist die Grundlage? Liebe Grüße und schon mal Vielen Dank im vorraus
von sternzauber13 am 17.05.2015, 22:46