Frage:
Namensgebung/ Namensänderung
Guten Tag Frau Bader,
Ich würde mich freuen wenn sie mir eine kurze Einschätzung zu folgender Situation geben.
Ich bin Mutter von zwei Kindern. Bei der Geburt des ersten Kindes haben wir und darauf geeinigt das Kind den Namen des Vaters erhält. Während der zweiten Schwangerschaft verlies der KV mich. Er war nicht bereit die Vaterschaft für das zweite Kind an zu erkennen, sowohl vor als auch nach der Schwangerschaft. Habe letztlich die Vaterschaft mittels Gericht feststellen lassen. So das mittlerweile geklärt ist er ist der Vater.
Nun zum eigentlichen "Problem". Vater war bei Beantragung Standesamt Geburtsurkunde nicht dabei, woraufhin das zweite Kind meinen Namen erhielt. Standesbeamte sagte ohne den Vater erhält das Kind Name der Mutter. Vater steht in der Geburtsurkunde also nicht drin. Somit habe ich nun zwei Kinder, selber Vater, unterschiedlicher Nachnahme. Diese Situation bringt uns immer wieder in komische Situationen und wir müssen uns erklären. Grosses Kind stellt auch fragen und möchte den gleichen Namen. Ich habe mir vom Rechtsamt den Antrag auf Namensänderung schicken lassen, sehen sie eine reale Chance das wir den Namen ändern lassen. Oder was meinen sie, welchen Weg sollte ich gehen?
Danke fürs geduldige lesen und danke schon mal fürs Antworten
Vg Lotte
I
von
Lottesfamily
am 14.11.2014, 12:56
Antwort auf:
Namensgebung/ Namensänderung
Hallo,
Die Namensbestimmung nach deutschem Recht für das erste Kind ist bindend für alle weiteren gemeinsamen Kinder, für die eine gemeinsame elterliche Sorge besteht.
Sofern die Eltern keinen Ehenamen führen (z.B. Geburt des Kindes außerhalb einer Ehe) und die elterliche Sorge nur einem Elternteil zusteht, erhält das Kind den Familiennamen, den der sorgeberechtigte Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt.
Kind 1 kann jedoch nicht umbenannt werden.
Nur bei einer Eheschließung mit Zustimmung des KV
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.11.2014
Antwort auf:
Namensgebung/ Namensänderung
Ich habe von unseren Standesamt scvhriftlivch, dass quasdi beim ersten gemeinsamen Kind festgelegt wird, welche Familiennamen ALLE Kinder der selben Eltern bekommen.
Nachdem nun ja die Vaterschaft festgestellt wurde, kann der Vater in die geburtsurtkunde eingetragen werden.
Danach bekommt Kind 2 denselben Namen wie Kind1 (jnd nein, NICHT umgekehrt).
Übrigens heisse ich nicht wie meine Kinder, habe dazu noch einen Doppelnamen (Kinder nicht, aber eben ganz anders) und niemals hat irgendjemand "doof" gefragt, oder seltsame Bemerkungen gemacht.
Das einizige was ab und an passiert ist, dass ich mit den Nachnamen meiner Kinder angesprochen werde (bin vom vater getrennt) aber auch das kann ich verschmerzen, denn das spricht mich in meiner Mutterfunktion an, nicht in einer Ehefrau-Funktion :-)
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 14.11.2014, 20:21
Antwort auf:
Namensgebung/ Namensänderung
Erst mal finde ich es ziemlich frech wie Sie hier antworten. überlegen Sie mal ihre Wortwahl und wie sie diese formulieren !
Und im übrigen wäre es dann ja doch eine Namensänderung in diesem Fall bei meinem zweiten Kind.
Ich habe auch die Frage nicht an sie gerichtet sondern an Frau Bader.
Bg
von
Lottesfamily
am 14.11.2014, 21:31
Antwort auf:
Namensgebung/ Namensänderung
Gehst Du immer so ab?
Verschiedene Namen sind heutzutage keine Seltenheit mehr.
Von daher ist es selbst wenn der Vater zustimmt unwahrscheinlich dass der Name geändert wird. Gesetzlich gibt es keine Grundlage, einige Sachbeaebeiter machen es dennoch hin und wieder.
Ohne die Zustimmung des Vaters ist es unmöglich.
So. Jetzt kannst Du mich anzicken. Kleiner Tipp dennoch: Das steht auch auf den Formularen die Du unterschrieben hast als Du entschieden hast dass das Kind den Namen des Vaters bekommt 😉
von
Sternenschnuppe
am 14.11.2014, 22:31
Antwort auf:
Namensgebung/ Namensänderung
Lottesfamily,
Du bist aber empfindlich. Wo war denn die vorige Antwort frech und die Wortwahl unpassend?
Auch mir wurde vom Standesamt mitgeteilt, dass alle Kinder mit denselben Elternteilen den gleichen Nachnamen erhalten. Bei Euch wäre das der Nachname von Kind 1.
Luvi
von
luvi
am 14.11.2014, 22:35
Antwort auf:
Namensgebung/ Namensänderung
hi,
ich kann dir die Frage leider nicht beantworten, bei mir ist es aber genauso...2 Kinder vom selben Mann mit verschiedenen Nachnamen. TROTZDEM der Vater in beiden Fällen vorher die Vaterschaft anerkannt hatte. Und weder das eine noch das andere Kind kann ohne Zustimmung des zweiten Elternteils einbenannt werden.
Bitte berichte vom Ergebnis deiner Bemühungen, gerne auch per PN.
Gruß
floe
von
la-floe
am 15.11.2014, 09:56
Antwort auf:
Namensgebung/ Namensänderung
desiree
"Nachdem nun ja die Vaterschaft festgestellt wurde, kann der Vater in die geburtsurtkunde eingetragen werden.
Danach bekommt Kind 2 denselben Namen wie Kind1 (jnd nein, NICHT umgekehrt)."
Das stimmt eben so NICHT. Mein KV hat jeweils VOR den Geburten die Vaterschaft anerkannt, stand also jeweils in der Geburtsurkunde drin. Trotzdem hat das erste Kind seinen, das zweite meinen Nachnamen.
floe
von
la-floe
am 15.11.2014, 09:58
Antwort auf:
Namensgebung/ Namensänderung
Diese schriftliche Information habe ich genauso auch, aber nur weil ich mit dem KV verheiratet bin und er deswegen auch sorgeberechtigt ist.
Ohne väterliches SR kann es eben auch anders gehen.
LG
von
Pamo
am 15.11.2014, 13:58
Antwort auf:
Namensgebung/ Namensänderung
Nee Pamo,
ich hab die Auskunft unabhängig von der SR-Konstellation bekommen, die war bei den beiden gemeinsamen Kindern nämlich unterschiedlich.
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 17.11.2014, 17:20
Antwort auf:
Namensgebung/ Namensänderung
Hm, dann vermute ich dass der betreffende Beamte dir da etwas Falsches gesagt hat. Das passiert ja mal gelegentlich.
von
Pamo
am 17.11.2014, 20:05