Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Bader, Mein Freund und ich sind nicht verheiratet. Noch vor Geburt unseres Kindes haben wir beim Standesamt die Vaterschaftsanerkennung gemacht und im gleichen Zuge eine Namensänderung. Unser Kind heißt nun wie der Vater. Das Sorgerecht habe ich alleine. Der Namensänderung Habe ich nur zugestimmt, da mir der Kindesvater versprochen hat zu heiraten. Die Hochtzeit findet mittlerweile nicht mehr statt. Nun möchte ich das mein Kind meinen Namen annimmt. Der Kindesvater würde der Namensänderung ebenso zustimmen. Kann man den Namen des Kindes ändern?
von 0Julia0 am 04.11.2014, 20:32