Hallo, wie sieht es rechtlich in folgender Konstellation mit einer Namensänderung aus? Mutter heißt Müller in 1. Ehe. Aus dieser Ehe entstehen 2 Kinder mit Namen "Müller". Scheidung und erneute Ehe, Eheleute behalten jeweils ihren Namen, das gemeinsame neue Kind heißt wie der Vater. Scheidung. Alle heißen Müller, nur das jüngste Kinde nicht. Nun möchte die Mutter, dass alle ihre Kinder Müller heißen. Eine erneute Ehe ist nicht geplant. Geht das? Vielen Dank und mfG
von penny24 am 16.12.2014, 10:17