Nachtrag zu Kürzung der Kinderbetreuungskosten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachtrag zu Kürzung der Kinderbetreuungskosten

Sehr geehrte Frau Bader, Sie hatten mir meine Frage beantwortet mit "es kommt auf den Vertrag an, im Zweifel ja". Meine Ausgangsfrage : letzten Monat bin ich für zwei Tage ins Krankengeld gefallen (29.+30.09.), nachdem ich wegen starker Schwangerschaftsübelkeit länger als 6 Wochen krank geschrieben war .. Korrekterweise wurde mir mein Gehalt für diese zwei Tage gekürzt. Laut Arbeitsvertrag stehen mir zusätzlich 675 Euro Kinderbetreuungskosten zu. Darf der AG diese nun auch kürzen? Hier die Erläuterung zu meinem Vertrag, ich hoffe, Sie können mir meine Frage damit beantworten : In meinem Vertrag ist nur meine Tätigkeit/Aufgabengebiet als solche geregelt, mein Jahresurlaub, meine wtl Arbeitszeit, mein Jahresgehalt Summe X auszahlbar in 13 Monatsgehältern und die Zahlung der Kinderbetreuungskosten seiten des AG in Höhe von 675 Euro. Keine Regelung zu Ausfallzeiten o.ä., auch nicht der Begriff "freiwillige soziale Leistung ", nur "zusätzlich werden die Kinderbetreuungskosten von 675 Euro gezahlt" - es greifen also die gesetzlichen Bestimmungen. Durfte der AG die Kinderbetreuungskosten für diese zwei Tage kürzen? Herzlichen Dank!

von hubbabubba am 13.10.2014, 19:40



Antwort auf: Nachtrag zu Kürzung der Kinderbetreuungskosten

Hallo, bitte die Hinweise lesen. Vertragsinhalte kann ich nur entgeltlich prüfen.- Bitte E-Mail an nicola.bader@kanzleibader.de Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2014



Antwort auf: Nachtrag zu Kürzung der Kinderbetreuungskosten

Wo stehen diese Hinweise? Leider habe ich hier keine Antwort auf meine Frage erhalten. Ich möchte nur wissen, was gesetzlich geregelt ist, da mein AV komplett auf gesetzlichen Grundlagen basiert. Mein Vertrag an sich muss nicht geprüft werden, eine kurze Antwort zur gesetzlichen Regelung wäre hilfreich gewesen.

von hubbabubba am 16.10.2014, 20:02



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