Sehr geehrte Frau Bader, Sie hatten mir meine Frage beantwortet mit "es kommt auf den Vertrag an, im Zweifel ja". Meine Ausgangsfrage : letzten Monat bin ich für zwei Tage ins Krankengeld gefallen (29.+30.09.), nachdem ich wegen starker Schwangerschaftsübelkeit länger als 6 Wochen krank geschrieben war .. Korrekterweise wurde mir mein Gehalt für diese zwei Tage gekürzt. Laut Arbeitsvertrag stehen mir zusätzlich 675 Euro Kinderbetreuungskosten zu. Darf der AG diese nun auch kürzen? Hier die Erläuterung zu meinem Vertrag, ich hoffe, Sie können mir meine Frage damit beantworten : In meinem Vertrag ist nur meine Tätigkeit/Aufgabengebiet als solche geregelt, mein Jahresurlaub, meine wtl Arbeitszeit, mein Jahresgehalt Summe X auszahlbar in 13 Monatsgehältern und die Zahlung der Kinderbetreuungskosten seiten des AG in Höhe von 675 Euro. Keine Regelung zu Ausfallzeiten o.ä., auch nicht der Begriff "freiwillige soziale Leistung ", nur "zusätzlich werden die Kinderbetreuungskosten von 675 Euro gezahlt" - es greifen also die gesetzlichen Bestimmungen. Durfte der AG die Kinderbetreuungskosten für diese zwei Tage kürzen? Herzlichen Dank!
von hubbabubba am 13.10.2014, 19:40