Hallo, Ich habe am 31.12.13 ein Kind bekommen und war anschließend 1 Jahr in Elternzeit. Ich habe einen unbefristeten Vertrag und auch keine bedenken gekündigt zu werden. Daher wurde (im nachhinein unüberlegt) meinen Vertrag auf 15 Stunden geändert. Wir wünschen uns noch ein 2. Kind, und heute habe ich erfahren, dass ich ich wenn ich Teilzeit in Elternzeit beantragt hätte, während des Mutterschutz Anspruch auf mein volles Gehalt hätte. Kann ich da im nachhinein etwas ändern? Vielen dank für ihre Hilfe
von hanno3112 am 18.01.2015, 20:02