Nachträglich teilzeit in Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachträglich teilzeit in Elternzeit?

Hallo, Ich habe am 31.12.13 ein Kind bekommen und war anschließend 1 Jahr in Elternzeit. Ich habe einen unbefristeten Vertrag und auch keine bedenken gekündigt zu werden. Daher wurde (im nachhinein unüberlegt) meinen Vertrag auf 15 Stunden geändert. Wir wünschen uns noch ein 2. Kind, und heute habe ich erfahren, dass ich ich wenn ich Teilzeit in Elternzeit beantragt hätte, während des Mutterschutz Anspruch auf mein volles Gehalt hätte. Kann ich da im nachhinein etwas ändern? Vielen dank für ihre Hilfe

von hanno3112 am 18.01.2015, 20:02



Antwort auf: Nachträglich teilzeit in Elternzeit?

Hallo, wenn der Vertrag dauerhaft geändert ist, nein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2015



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