Nachtdienst in der Stillzeit? &Sperrung durch Arbeitsamt für Arbeitsloseng?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachtdienst in der Stillzeit? &Sperrung durch Arbeitsamt für Arbeitsloseng?

Guten Morgen, Ich hätte 2 Anliegen. 1. In einem anderen Forum habe ich erfahren, dass ich keine Nachtdienste machen darf, weil ich noch Stille. Ich fange am 1.4 wieder an zu arbeiten und wusste das nicht, habe aber nur die Möglichkeit Frühdienste oder Nachtdienst zu machen, habe das auch so dem Arbeitgeber vorgeschlagen. Ich sehe da auch kein Problem drin, dass ich stille. Und es geht den Arbeitgeber ja auch nichts an. Muss ich ihm das jetzt mitteilen? Dann werden ja alle Pläne über den Haufen geworfen? 2. Für den Fall, dass ich das wieder erwarten mit der Arbeit und der Erziehung meiner kleinen Tochter und den Schichtdiensten überfordert bin und deswegen kündige um mir einen Job mit festen Arbeitszeiten zu suchen, kann mir die Arbeitsagentur eine Sperre für das Arbeitslosengeld festlegen? Ich meine nämlich eigentlich nicht, oder? Im Grundgesetz ist doch festgelegt, dass Familie vor Arbeit geht? Ich will ja auf jeden Fall arbeiten (80-100%) Mit freundlichen Grüßen und danke im voraus

von millibuttercup am 20.01.2015, 08:35



Antwort auf: Nachtdienst in der Stillzeit? &Sperrung durch Arbeitsamt für Arbeitsloseng?

Hallo, 1. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.Sie könnten dann ein Beschäftigungsverbot kommen. Wenn Sie das möchten, müssen Sie das dem Arbeitgeber nicht mitteilen. 2. Leistungen von der Agentur für Arbeit erhalten Sie nur, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn jetzt also kündigen, weil sie dies nicht tun, wird es Probleme geben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.01.2015



Antwort auf: Nachtdienst in der Stillzeit? &Sperrung durch Arbeitsamt für Arbeitsloseng?

ACHTUNG; auch wenn DU 80 - 100% arbeiten möchtest, mußt Du dem Arbeitsamt nachweisen, dass die Kinderbetreuung gewährleistet sein wird. LG Peeka

von peekaboo am 20.01.2015, 08:49



Antwort auf: Nachtdienst in der Stillzeit? &Sperrung durch Arbeitsamt für Arbeitsloseng?

Hallo, wenn Du darin keine Probleme siehst, wenn Du stillst UND Nachtdienste machen möchtest, würde ich das dem Arbeitgeber nicht sagen. Luvi

von luvi am 20.01.2015, 12:45



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