Sehr geehrte Frau Bader, leider muss ich aus finanziellen Gründen nach dem 1. Jahr EZ wieder arbeiten und habe mit meinem AG eine 25-Stunden-Woche vereinbart. Mein Partner nimmt die Partnermonate in Anspruch und macht mit unserem Kind auch die Krippeneingewöhnung. Ich arbeitete in Festanstellung als Fachkraft in einem Pflegeheim und in meinem (ursprünglichen) Arbeitsvertrag in 3 Schichten (Früh/Spät/Nacht). Meine Frage: Mein Kind wird bei Arbeitsbeginn 1 Jahr alt und neben der Beikost noch voll gestillt, es schläft zudem neben mir im Familienbett und alles funktioniert so einwandfrei. Ich habe vor, mein Baby solange bei Bedarf zu stillen, bis es sich von selbst abgestillt hat und bin voller Zuversicht (BLW). Ich habe schon ein persönliches Gespräch diesbezüglich mit meinem AG geführt und gesagt, dass das Baby erst mit Krippeneingewöhnung etc klar kommen muss...es hieß, dass wir das schon hinbekämen, aber man weiß ja nie! Laut dem Mutterschutzgesetz müssen/dürfen stillende Mamis keinen Nachtdienst machen - ist das richtig und kann ich mich darauf im Notfall berufen? Darf ich denn prinzipiell in die Pflege, solange ich noch stille? Vielen Dank im Voraus!
von Nel.E am 10.10.2015, 13:24