Hallo ich habe zwei Töchter mit meiner Freundin, die erste hat meinen nachnamen bekommen und wir haben auch geteiltes sorgerecht. Bei meiner zweiten Tochter hat meine Freundin ihren nachnamen eintragen lassen und ich habe kein geteiltes sorgerecht bekommen. Jetzt meine Frage ob das nicht vorhandene geteilte sorgerecht für meine zweite Tochter meiner Freundin das recht gibt ihren Nachnamen für unsere zweite Tochter zu nehmen? Ich habe gelesen das das erste Kind mit meinem nachnamen ausschlaggebend ist für denn nachnamen meiner zweiten Tochter? ??
von
Boris 83
am 20.06.2017, 11:04
Antwort auf:
Nachname
Ist unten beantwortet!
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.06.2017
Antwort auf:
Nachname
Dann hast Du im Vorfeld keine Vaterschaftsanerkennung machen lassen für Kind2, sonst wäre das automatisch gelaufen. das gemeinsame Sorgerecht musst du zudem beantragen - auch das hättest du vor Geburt machen können. dann wäre der Nachname automatisch so übernommen worden. Ansonsten werden bei unverheirateten Müttern ohne das der Vater vor der Geburt alles geregelt hat eben immer der Name der Mutter eingetragen. Woher soll das Amt auch wissen das du der leibliche Vater bist?
Deine Freundin kann da zudem gar nichts machen solange du die Vaterschaft nicht anerkannt hast und zudem im gleichen Atemzug nicht Sorgerecht beantragt hast. Nur in dem falle das ihr verheiratet wärt wäre das automatisch alles gelöst worden. Oder wie gesagt wenn Du die Vaterschaft/Sorgerecht bereits vor Geburt anerkannt hättest, dann hätte man gesehen, Kind1 trägt deinen Namen, also automatisch auch Kind2.
Mitglied inaktiv - 20.06.2017, 15:19