Guten Morgen Frau Bader! Unsere gemeinsame Tochter ist 12 Jahre alt und erhält seit letztem Jahr Nachhilfe in Mathematik. Sie war dadurch versetzungsgefährdet. Unsere Tochter geht seit letztem Jahr 2x die Woche zur Nachhilfe. Da ich durch Zufall gelesen habe, dass es sich somit um einen Sonderbedarf handelt, wollte ich fragen, ob ich nicht nur ab jetzt die Hälfte der Kosten einfordern darf, sondern auch rückwirkend für das letzte Jahr? Vielen lieben Dank für Ihre Mühe! Fredericke
von diedesi am 07.02.2017, 07:40