Nachfrage zu unten-vorübergehnd zur Oma

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachfrage zu unten-vorübergehnd zur Oma

danke für Ihre Antwort, muss es eine schriftliche Zustimmung sein oder reicht mündlich? Wobei ich ja mündlich nicht beweisen kann und man bei ihm leider nicht sicher sein kann, dass er es dann nicht nachher leugnet. Wie wäre es denn bei einer Nacht, könnte ich da ohne Zustimmung des Vaters mit der Tochter zur Oma?

von Miriam78 am 20.04.2016, 08:18



Antwort auf: Nachfrage zu unten-vorübergehnd zur Oma

Hallo, 1. Besser schriftlich 2. Im Notfall (Gefahr für Kind o Mutter) ja Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.04.2016