Frage: Nachfrage zu Ihrer Antwort

Hallo Frau Bader Sie antworteten mir dass unser Freund versuchen soll mit dem Jugendamt zusammen auf die Mutter einzuwirken. http://www.rund-ums-baby.de/recht/Umgangsverfahren-beendet-wer-faengt-das-Kind-auf_114655.htm Leider wirkst seit Jahren nichts auf sie ein. Es gab schon viele Umgangsverfahren und auch die Beiständin würde von ihr im Gericht angeschrien, da sie das Kind beim Vater befragte. Für das Jugendamt ist sie nicht erreichbar, schickt Einladungen zurück mit dem Vermerk " kein Interesse " Bis auf feste Umgangstage und gehen Sie zur Erziehungsberatung passiert nix seit Jahren. Das Kind braucht beide, keine Frage, daher wird der Umgang nun gerichtlich langsam erweitert. Jedoch fängt keiner das Kind auf welches leidet. Daher die Frage ob man eine psychologische Unterstützung des Kindes gerichtlich durchsetzen kann. Vielen Dank für erneute Antwort.

von Sternenschnuppe am 26.03.2014, 16:28



Antwort auf: Nachfrage zu Ihrer Antwort

Hallo, wenn man nachweisen kann, dass es em Wohl des Kindes dient, ja Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.03.2014



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Da die Mutter auch vor Gericht ständig sagt wie schlecht es dem Kind geht sind die Chancen dann ja nicht schlecht. Dankeschön.

von Sternenschnuppe am 27.03.2014, 11:23