Hallo Frau Bader,
ich habe noch eine Nachfrage zu meiner Frage vom 31.1.:
Wenn ich z.B. erst zwei Wochen später arbeiten gehen kann als z.Z. gemeldet, weil die Kita-Eingewöhnung erst 2 Wochen später stattfindet als geplant und meine ELternzeit daher nicht ausreicht, macht es dann mehr Sinn die Elternzeit um 2 Wochen zu verlängern oder den Arbeitgeber um unbezahlten Urlaub für 2 Wochen zu bitten (angenommen der AG stimmt beidem zu)?
Wozu würden Sie raten und gibt es bei einer der beiden Versionen Nachteile für mich?
Zur Info: 1 Jahr Elternzeit / unbefristete Festanstellung
Danke, Franzi
Mitglied inaktiv - 02.02.2016, 15:45
Antwort auf:
Nachfrage - Kita Eingewöhnung
Hallo,
wenn der Arbeitgeber es mitmacht, wäre die Verlängerung die bessere Wahl.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.02.2016
Antwort auf:
Nachfrage - Kita Eingewöhnung
Verlängern. Sonst musst Du ggf. Deine Krankenkasse selbst zahlen.
Eine Eingewöhnung kann auch mal 4 Wochen dauern, da wirst Du mehr als 2 Wochen Verlängerung brauchen.
von
Sternenschnuppe
am 02.02.2016, 19:16
Antwort auf:
Nachfrage - Kita Eingewöhnung
Komme jetzt ab Ende Februar in die gleiche Situation. Ich habe mir einfach Urlaub genommen. Allerdings versteh ich nicht wieso der in deinem Fall unbezahlt sein soll??
von
Wunschkind88
am 03.02.2016, 22:11