Sehr geehrte Frau Bader, am 12.4. habe ich eine Frage gestellt bezüglich der Fristen für den Vater, wenn dieser im 1. Lebensmonat Elternzeit nehmen möchte: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Fristen-Elternzeit-Vater_160963.htm Sehr geehrte Frau Bader, Mitte August ist der ET für unser zweites Kind. Mein Mann möchte im 1. Und 13. Lebensmonat Elternzeit nehmen und Elterngeld beantragen. Wir sind uns nicht ganz sicher, wie die Fristen für den Elternzeitantrag beim Arbeitgeber sind. Ist es korrekt, dass die Elternzeit vom Vater mindestens 7 Wochen vor Beginn beantragt werden muss und der Kündigungsschutz frühestens 8 Wochen vorher gültig ist? Das würde bedeuten, dass man eine Woche Zeit hat, um die Elternzeit zu beantragen? Die Elternzeit soll ja mit Geburt beginnen. Also wäre im Antrag der ET der geplante Beginn der Elternzeit? Die Geburt kann natürlicherweise erheblich eher und auch später erfolgen. Kann dies dann noch Auswirkungen auf die Fristen haben? Z.B. Dass man dann ja eventuell die 7 Wochen nicht eingehalten hat/einhalten konnte? Danke und viele Grüße, Surikate Hallo, die EZ beginnt mit der Geburt, man muss sie aber trotzdem wegen dem Mutterschutz erst 7 Wo vor Beginn beantragen - also 1 Wo nach der Geburt Liebe Grùsse NB Ich verstehe Ihre Antwort so, dass sie sich auf die Mutter beziehen. Es geht mir explizit um den Vater. Könnten Sie diese Fragen auch noch beantworten? Vielen Dank, surikate
von surikate am 18.04.2017, 10:34