Hallo Frau Bader, Ich arbeite nach meinen Mutterschutz wieder da ich leider unser Kind still geboren habe. Möchten wir gerne ein Geschwiesterchen haben. Daher was für einen anspruch habe ich, wie läuft es mit den Elternzeit bzw. Mutterschutzgeld . Danke Sternmarie
von stern marie am 18.05.2015, 12:24