Liebe Frau Bader, aktuell arbeite ich in Teilzeit während der Elternzeit von Kind Nr. 1. Nun bin ich wieder schwanger und wie es der Zufall will, beginnt der Mutterschutz nahezu genau mit dem Ende der ersten Elternzeit. Wie verhält es sich mit dem AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld der Krankenkasse – welches Gehalt gilt dabei als Bemessungsgrundlage? Mein aktuelle Gehalt oder das vor dem ersten Mutterschutz? Und ist es dafür relevant, ob der neue Mutterschutz noch in der Elternzeit (von Kind Nr. 1) oder danach beginnt, also wenn das „alte“ Arbeitsverhältnis wieder beginnen würde? Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung. Viele Grüße Maxime
von maxime681 am 06.01.2017, 11:25