Hallo!
Ich hatte vor meiner zweijährigen Elternzeit nur einen befristeten Vertrag, der während der Elternzeit auslief. Jetzt habe ich im Anschluss leider noch keine Beschäftigung gefunden und würde mich nun gerne erkundigen, wann ich mich arbeitslos melden soll. Mein Sohn wurde im April 2013 geboren und meine Elternzeit bzw. das Elterngeld läuft 2 Jahre. Was muss ich beachten und was steht mir zu? Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Liebe Grüße
Sandra
von
dance0404
am 21.10.2014, 09:23
Antwort auf:
Nach Elternzeit arbeitslos melden
Hallo,
ich würde mich vorsichthalber kurzfristig melden. Ansonsten können Sie (auch anteilig) ArbGeld I bekommen,wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (eben auch anteilig)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.10.2014
Antwort auf:
Nach Elternzeit arbeitslos melden
(Kinderbetreuung) dass Du Arbeiten kannst. Der Kindsvater ist auch für dich bis zum 3. Lebensjahr des Kindes Unterhaltsfplichtig, solltet Ihr nicht verheiratet sein.
Wenn Du vorher in Vollzeit und jetzt nur noch in Teilzeit arbeiten könntest, bekämest Du auch nur anteilmässig Teilzeit ALG Geld.
Ich würde mich sicherheitshalber schon Anfang 2015 beim Amt melden. Evtl. hast Du "Glück" und kannst in eine Fortbildungsmaßnahme reinrutschen.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 21.10.2014, 11:52