Guten Morgen Frau Bader, leider habe ich in der Suche nichts gefunden und wende mich somit an Sie. Mein Arbeitsvertrag läuft im Juni diesen Jahres aus, ich habe dann mit Beschäftigungsverbot ( ab Oktober 2015) & Mutterschutz (bis 19.April 2016) ca.1,5 Jahre dort gearbeitet, davor 2 Monate bei einem anderen AG und habe von März 2014 - November 2014 Krankengeld erhalten. Mein Sohn ist im Februar 2016 geboren. Steht mir nach dem Elterngeld ALG1 zu oder Hartz4? Wird die Elternzeit normal als “Arbeit“ angerechnet und ich erhalte somit nach der Berechnung des Elterngeldes ALG1? Ich wollte eigentlich Elterngeld Plus beantragen, jedoch bin ich ja dann ohne Arbeitgeber und müsste nach einem Teilzeitjob Ausschau halten, würde jedoch lieber bei meinem Kind bleiben bis er wenigstens soweit ist selbstständig zu sein ( ich hatte an 2 Jahre gedacht). Mein Partner ist in Vollzeit angestellt mit 42,5 h/ Woche, das wird jedoch nicht auf das ALG1 angerechnet soweit ich weiß,oder? Leider bin ich etwas ratlos, was nun sinnvoller ist und steige ehrlich gesagt, durch das Elterngeld Plus nicht wirklich durch. Vielen Dank für die Hilfe!
von Surematu am 29.04.2016, 07:20