Frage: Mutterschutzlohn berechnen

Hollo. Bin schwanger und seit September habe BV. Heute habe erste Lohnabrechnung mit Mutterschutzlohn bekommen und da stimmt was nicht... Mein Brutto vor Schwangerschaft war 1780-1890 Euro ( mit NZ, SZ und Fahrtgeld) und jetzt mein Mutterschutzlohn ist 1690 Brutto...Jetzt ist mein Netto 300,euro weniger als vor Schwangerschaft.... Wer kann mir helfen mit Mutterschutzlohnberechnung?

von Lera5 am 15.10.2016, 06:52



Antwort auf: Mutterschutzlohn berechnen

Hallo, die Krankenkasse Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2016



Antwort auf: Mutterschutzlohn berechnen

Di ist aber bekannt das ein Teil des Geldes von der KK kommt. Der Arbeitgeber zahlt nur seinen Anteil. Und das in der regel im üblichen "Gehaltszeitraum", Heißt, er zahlt wie sonst das Gehalt vom 1ten bis Monatsletzten und so das du es wie üblich - als Beispiel - am 10ten auf dem Konto hat, nur eben abzüglich dessen was die KK übernimmt. Die KK zahlt bis zu 13 € pro Tag und überweist die Summe für 6 Wochen vorgeburtlichen Mutterschutz aber auf einem Schlag. Nach der Geburt des Kindes gehst Du dann mit der Geburtsurkunde zur KK und dann zaht sie die mindestens 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt ebenso als eine Zahlung. Heißt, in den ganzen mindestens 14 Wochen langem Mutterschutz bekommst Du ca. 4 Zahlungen vom AG und 2 von der KK. Der Rest des 2ten oder 3ten Lebensmonats des Babys was dann nicht über Mutterschutzgeld von der KK abgedeckt ist wird dann von der Elterngeldkasse als Elterngeld gezahlt. Deshalb ist die erste Zahlung Elterngeld in der Regel abweichend vom der restlichen Auszahlungssumme. Ist ziemliches Chaos, und man kann echt nur schwer hinter steigen. Bitte bedenke bei den Zahlungen auch, das ein Teil der Zuschläge innerhalb eines BV anders versteuert werden. Auch dadurch kommt es zu Unterschieden.

Mitglied inaktiv - 15.10.2016, 09:46



Antwort auf: Mutterschutzlohn berechnen

Die Zuschläge werden in den Mutterschutzlohn eingerechnet, aber voll versteuert. Kann es das sein?

Mitglied inaktiv - 15.10.2016, 09:52



Antwort auf: Mutterschutzlohn berechnen

Sie hat ja im September einen "Mischmonat" aus BV und aus Mutterschutzlohn, abzüglich dessen was die KK übernimmt. 1 zu 1 kann der Lohn also selbst ohne versteuerte Zuschläge nicht sein.

Mitglied inaktiv - 15.10.2016, 09:59



Antwort auf: Mutterschutzlohn berechnen

Und hat ein falsches Wort verwendet. Sonst wäre bekannt dass die Krankenkasse den Rest zahlt. 300€ könnte vielleicht sein weil die Zuschläge nun versteuert werden.

von Sternenschnuppe am 15.10.2016, 17:57



Antwort auf: Mutterschutzlohn berechnen

Mutterschutzlohn ist die korrekte Bezeichnung für das Entgelt während eines Beschäftigungsverbotes. Fahrgeld wird da nicht eingerechnet, weil Fahrgeld nicht anfällt, wenn man im Beschäftigungsverbot ist. Fahrgeld ist nur eine Aufwandsentschädigung und die Aufwandsentschädigungen fallen grundsätzlich aus der Berechnung des Mutterschschutzlohns heraus. Während der Mutterschutzfrist heißt die Zahlung: Mutterschaftsgeld.

Mitglied inaktiv - 15.10.2016, 18:12