Meine Frage: Die Mutterschutzfrist beträgt ja 6 Wochen vor Entbindung und 8 Wochen danach. Sollte das Baby z. B. 1 Woche früher kommen, dann wird diese Zeit danach angehängt. D. h. in diesem Fall 5 Wochen vorher und 9 Wochen danach. Kann ich auch auf diese zusätzliche Zeit nach der Entbindung (d. h. was länger als 8 Wochen ist) verzichten. Wenn ja, wo muss ich diesen Verzicht einreichen? Hintergrund: Ich möchte nach dem Mutterschutz wieder sofort arbeiten gehen und mein Mann nimmt 12 Monate Elternzeit ab Entbindung (und möchte natürlich auch 12 Monate Elterngeld haben). Sollte das Baby allerdings vorher geboren werden und ich mit meiner Mutterschutzfrist in den 3. Monat kommen, so wird ihm ein voller Monat Elterngeld abgezogen und er bekommt nur 11 Monate. Daher: Darf ich nach 8 Wochen wieder arbeiten gehen? Vielen Dank
von villeneuve1978 am 09.07.2014, 21:45