Frage: Mutterschutz nach Totgeburt

Hallo Fr. Bader, Eine gute Freundin von mir hat ihr Kind in der 25. SSW und mit mehr als 500 g still geboren. Info vom kh war, dass sie 18 Wochen Mutterschutz bekommt. Krankenkasse stellt sich quer und behauptet nur 12 Wochen. Also dass sie die 6 Wochen von vor der Entbindung nicht dazu addiert bekommt. Was ist richtig? Und gibt es da eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zu (ich finde MuschG da sehr uneindeutig formuliert)? Vielen Dank!

von Fischstäbchen am 19.04.2016, 09:34



Antwort auf: Mutterschutz nach Totgeburt

Hallo, hat sie eine Bescheinigung, dass es ein Frühchen war? Dann sind es 6 + 12 Wo. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.04.2016



Antwort auf: Mutterschutz nach Totgeburt

Ja, die hat Sie heute angefordert und wird bestimmt auch ausgestellt, da sie Ärzte das ja auch gesagt haben. Vielen Dank!

von Fischstäbchen am 19.04.2016, 09:47



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