Frage: Mutterschutz nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, Habe im August 2013 meinen Sohn bekommen und ein Jahr Elternzeit beim AG vereinbart. Mein Sohn ist dann in den Kindergarten gegangen und ich wieder Vollzeit arbeiten. Leider hat der kleine alle möglichen Infekte mitgenommen, so dass die 20 Krankentrage innerhalb 3 Monaten aufgebraucht waren (ich war Alleinerziehende) Also habe ich mit meinem AG vereinbart, die Elternzeit vom 01.01.2015 bis August 2016 wieder aufzunehmen. In dieser Zeit habe ich ALG2 bezogen, da ja sonst keine Einkünfte vorhanden waren. Nun habe ich einen neuen Partner und erwarte im September unser gemeinsames Kind. Ich bin bereits im Mutterschutz und habe den Krankenkassen Anteil von 13,-€ pro Tag überwiesen bekommen. Muss der AG Zuschuss jetzt den Lohn entsprechen vor der ersten Schwangerschaft oder dem Lohn der 4 Monate in denen ich ja kaum etwas verdient habe durch die Fehlzeiten mit dem kranken Kind?! Vielen Dank

von Pusteblume84 am 04.08.2016, 15:24



Antwort auf: Mutterschutz nach Elternzeit

Hallo, Sie bekommen das, was vertraglich vereinbart ist und was Sie ohne BV bekommen würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.08.2016



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