Hallo Frau Bader, ich bin schwanger mit dem 2. Kind und befinde mich noch in Elternzeit. Mein Mutterschutz beginnt, bevor meine Elternzeit endet. Somit kann ich diese ja vorzeitig, einen Tag vor dem MuSchu beenden, so dass ich Vollzeit-Mutterschutzgeld bekomme. Muss ich das Datum exakt benennen oder kann ich "voraussichtlich am ..." im Antrag schreiben? Der Hintergrund meiner Frage ist, dass mein erstes Kind zu früh geboren wurde. Was ist, wenn das zweite Kind noch früher, also vor Beginn des MuSchus kommt? Beginnt dieser dann ab Geburt? Und wie kann ich mich in meinem Antrag zur vorzeitigen Beendigung der Elternzeit absichern, dass diese auf jeden Fall einen Tag vor Beginn des MuSchus endet, egal, wann der MuSchu beginnt? Vielen Dank!
von Hamburger Perle am 19.01.2017, 10:07