Guten Tag Frau Bader, Folgende Situation. Mein 1. Kind ist am 11.09.2014 zur Welt gekommen. Ich habe damals 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im Oktober 2015 habe ich einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit bei meinem Arbeitgeber gestellt. Diesem wurde zugestimmt unter der Bedingung, dass ich die das dritte Jahr Elternzeit auch noch beantrage. Seit Januar 2016 arbeite ich 20 Std./Woche in Teilzeit. Nun erwarte ich mein 2. Kind. Der errechnete Geburtstermin ist der 14.7.2016. Nun habe ich gelesen, dass ich meine Elternzeit kündigen muss, damit ich wieder das volle Mutterschaftsgeld, bemessen an dem ursprünglichen Gehalt, vor Geburt des 1. Kindes erhalte. Stimmt diese Aussage? Oder trifft dies nur zu, wenn ich in der Elternzeit nicht arbeite? Gibt es eine Frist für die Kündigung der Elternzeit? Ist mein Teilzeitvertrag dann ebenfalls beendet, wenn er sich auf die Dauer der Elternzeit begrenzt, oder muss ich ihn separat kündigen? Was passiert mit meiner restlich beantragten Elternzeit für das 1. Kind? Kann ich diese auf einen anderen Zeitraum übertragen? Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank! zilv22
von zilv22 am 17.05.2016, 15:16