Guten Tag Frau Bader. Ich bin momentan in der 29.ssw. Ende der 30.ssw bekomme ich von meiner Frauenärztin eine Bescheinigung (mit Entbindungstermin) für meine Krankenkasse und für meinen Arbeitgeber. Nun habe ich aber im Internet gelesen das man diese Bescheinigung normal erst in der 33.ssw bekommt und dann Mutterschaftsgeld beantragen kann. Die Bescheinigung darf laut Internet nicht älter sein als eine Woche und der Antrag auf Mutterschaftsgeld darf frühestens ab der 33.ssw gestellt werden. Stimmt Das? Das Problem ist das meine Frauenärztin Urlaub hat wenn ich in der 33.ssw bin. Ist es inordnung wenn ich die Bescheinigung schon in der 30.ssw bekomme? Wenn ja wann soll ich die Bescheinigung dann zur Krankenkasse und zum Arbeitgeber schicken? Braucht die Krankenkasse sonst noch Unterlagen (z.B Lohnzettel oder laut Internet ein ausgefülltes Formular vom Arbeitgeber) oder einen schriftlichen Antrag von mir? Reicht es dem Arbeitgeber die Bescheinigung zu schicken oder ist da ein schriftlicher Antrag nötig? Muss ich sonst noch was beachten? Ich habe leider Angst etwas falsch zu machen und dann finanzielle Einbußen zu machen. Ich hoffe sie können mir weiter helfen. Vielen Dank für Ihre Antwort.
von Laurettchen am 20.06.2016, 23:57