Liebe Frau Bader, ich befinde mich in Elternzeit für mein erstes Kind und arbeite bis 30.6. bei einem anderen AG. Ab 1.7. befinde ich mich wieder Vollzeit in Elternzeit, bis mein Mutterschutz (baby nr.2 ) Mitte Juli beginnt.
Meinem HauptAG habe ich bereits mitgeteilt, dass ich meine Elternzeit für Kind 1 zum Beginn des Mutterschutzes beende.
Muss ich das mutterschaftsgeld beantragen oder reicht meinen AG diese Information aus?
Da ich mich ab 1.7. wieder Vollzeit in Elternzeit befinde, muss ich das irgendwo melden?
Ich freue mich über eine Rückmeldung :)
von
91kathi
am 30.05.2016, 13:40
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Hallo,
das MG zahlt die KK - der Ag nur den Zuschuss.
Das müsste er aber alleine wissen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.06.2016
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Das Mutterschaftsgeld musst du bei deiner Krankenkasse beantragen.
Sofern du deinem (Haupt)Arbeitgeber schriftlich(!) mitgeteilt hast, dass du die Elternzeit vorzeitig beendest um Mutterschutz in Anspruch zu nehmen, sollte dieser dir den Zuschuss automatisch auszahlen.
Sicherheitshalber ruf doch einfach mal in der Personalabteilung deines Hauptarbeitgebers an und frag freundlich nach!
von
chrissicat
am 30.05.2016, 21:14