Mutterschaftsgeld wenn 2. Kind in Elternzeit kommt u diese unterbrochen wurde

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschaftsgeld wenn 2. Kind in Elternzeit kommt u diese unterbrochen wurde

Sehr geehrte Frau Bader, nach der Geburt meines ersten Kindes im Dez. 14 habe ich wie folgt Elternzeit beantragt: - ab Dez.2014 ein Jahr voll Elternzeit ohne Erwerbstätigkeit mit Bezug von Elterngeld - dann Unterbrechung der Elternzeit mit Arbeit in Vollzeit von Dez. 15 bis Juni 16 - ab 05.06.2016 bis Januar 2017 erneut Elternzeit (Arbeit in Teilzeit war ab August 2016 im Rahmen der Elternzeit geplant, vorher ab 5.6. NUR Elternzeit und keine Erwerbstätigkeit.) Nun bin ich mit meinem zweiten Kind schwanger und werde voraussichtlich am 22. September entbinden. Daher würde ich den geplanten zweiten Teil der Elternzeit einen Tag vor Beginn der Mutterschutzfrist am 10.08.16 vorzeitig beenden. Wie berechnet sich der Arbeitgeberanteil zum Mutterschutzgeld? Mein Arbeitgeber sagte, dass er die Monate Juli, Juni und Mai anrechnen würde. Von diesen Monaten werde ich dann zwei Monate voll in Elternzeit sein(Einkommen ist 0 Euro) und im Mai noch voll gearbeitet haben (also nur ein Drittel der Anrechnungssumme wie vor dem ersten Kind). Ist das richtig? Wird das Mutterschutzgeld nicht wie beim ersten Kind voll gezahlt, weil die Elternzeit wie initial geplant unterbrochen wurde? Oder sollte das Mutterschutzgeld voll gezahlt werden, da die Elternzeit nicht zum Berechnungszeitraum zählt? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen, Anneli

von anneli80 am 11.04.2016, 20:39



Antwort auf: Mutterschaftsgeld wenn 2. Kind in Elternzeit kommt u diese unterbrochen wurde

Hallo, Sie beenden die EZ und bekommen den vollen Zuschuß Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.04.2016



Antwort auf: Mutterschaftsgeld wenn 2. Kind in Elternzeit kommt u diese unterbrochen wurde

Versteh ich dich richtig? Du hattest und hast einen Vollzeitvertrag. Dann hattest du Elternzeit. Dann wieder Vollzeitvertrag und dann ab 5.6. wieder Elternzeit? Diese 2. Elternzeit möchtest du am 10.08.16 beenden. Dann lebt dein Vollzeitvertrag wieder auf. Auch dann wenn du innerhalb der 2. EZ gearbeitet hast. Dementsprechend wird dein Mutterschaftsgeld nicht aus dem Einkommen der letzten 3 Monate berechnet. Stattdessen bekommst du das, was du mit Vollzeitvertrag nach der EZ bekommen würdest. Es ist ein fiktives Gehalt zu berechnen - unter Vollzeitbedingungen. (Die Krankenkasse sollte dir/euch das bestätigen können) Gruß Sabine

von SumSum076 am 11.04.2016, 23:17



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