Mutterschaftsgeld und Elterngeld nach durchgehender Krankschreibung in der SS

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschaftsgeld und Elterngeld nach durchgehender Krankschreibung in der SS

Liebe Frau Bader, hier kurz mein Fall: Bis Feb. 2012 berufstätig in Vollzeit 01.04.2012 Geburt meines 1. Kindes Ein Jahr zu Hause, Bezug von Elterngeld Seit 01.04.2013 arbeitete ich 30 Std. Teilzeit befristet bis zum Ende der Elternzeit am 31.03.2015 (dann wieder Vollzeit) Seit Ende September 2014 schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben Beginn Mutterschutz der 2. Schwangerschaft: 18.04.2015 VET: 30.05.2015 Ich hatte meinen Arbeitgeber im Juli 2014 gebeten, meinen bis zum Ende der Elternzeit befristeten Teilzeitvertrag auf einen unbefristeten Teilzeitvertrag umzustellen und wollte meine Elternzeit vorzeitig beenden. Dies war bis zum Beginn meiner Krankschreibung jedoch noch nicht geschehen. Nun bin ich seit dem 24.09.2014 durchgehend schwangerschaftsbedingt krank geschrieben. Wieviel Mutterschaftsgeld werde ich wohl erhalten? Wird von dem Verdienst von vor der Elternzeit (Vollzeitgehalt) ausgegangen oder von meinem Teilzeitgehalt? Insbesondere, wenn ich vor Beginn der Schutzfrist noch meinen Resturlaub aus 2014 nehme? Ich habe noch 17 Tage Resturlaub aus 2014. Macht es finanziell einen Unterschied, wenn ich die Krankschreibung nur bis 17 Arbeitstage vor dem Mutterschutz verlängern lasse und dann meinen Resturlaub antrete? Und zwei Fragen noch zum Schluss: 1.) Verfällt der Resturlaub, wenn ich nun ca. 28 Monate zu Hause in Elternnzeit bleibe? 2.) Das Elterngeld wird anhand meiner letzten zwölf Teilzeitgehälter in Elternzeit vor Beginn der Krankengeldzahlung (seit Nov. 2014) berechnet, oder? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

von Sabrina0102 am 04.03.2015, 17:11



Antwort auf: Mutterschaftsgeld und Elterngeld nach durchgehender Krankschreibung in der SS

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie allgemeiner. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.03.2015



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