Guten Tag, Ich erkläre erstmal was zu meiner Situation bevor ich die Frage stellen kann. Ich stand in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, habe dann im September 2013 mein Kind bekommen und bin nun noch in Elternzeit (hatte ich bis 09.2016) beantragt. Elterngeldbezug hatte ich bis 08.2014 also regulär für ein Jahr. Seit 09.2014 hatte ich also keinerlei Einkünfte, was auch nicht nötig war weil mein Lebensgefährte für uns gut genug verdient hat. Nun ist es so das am 16.09.2015 (laut Arzt) mein zweites Kind zur Welt kommt. Da ich im Internet gelesen hatte das ich trotz aktuell laufender Elternzeit Mutterschaftsgeldzuschuss vom Arbeitgeber erhalten kann wenn ich meine Elternzeit einfach beenden, was ich auch Gesetzlich dürfte. Das habe ich auch schriftlich getan, ich habe direkt im Februar 2015 als meine SS festgestellt wurde den Arbeitgeber darüber informiert und gleichzeitig zum 04.08.2015 meine Elternzeit beendet. Das Problem ist jetzt nur das ich seit 01.05.2015 Harz4 beantragen musste weil mein Lebensgefährte sein Job verlor und wir keinerlei anderen Einnahmen haben. Er bemüht sich nun wieder um eine neue Arbeitsstelle und wir hoffen das er bis zum 01.07.2015 etwas findet. Ich möchte vom Harz4 so schnell es geht weg, und sobald er ein neuen Job hat möchte ich das Harz4 nicht mehr. Nun die Frage, kann ich das dann einfach beenden? Fall ich dann wieder automatisch in meine laufende Elternzeit bei meinem Arbeitgeber zurück und übernimmt dieser dann wieder automatisch mein Krankenkassenbeitrag? (ich bin ja gesetzlich Versichert gewesen und in der Elternzeit zahlt da der Arbeitgeber weiter) Zählt dann auch ab 04.08.2015 noch die Beendigung der Elternzeit beim Arbeitgeber und bekomme ich dann ganz normal das mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und den Zuschuss vom Arbeitgeber gezahlt wenn ich mein Harz4 Empfang bis dahin beende? Kann ich dann auch ganz normal nach den 8.Wochen Mutterschaft nach der Geburt mein elterngeld beantragen? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Mir ist es lieber mein Elterngeld und mutterschaftsgeld wie in der ersten Schwangerschaft zu bekommen anstatt weiterhin das Harz4 beziehen zu müssen. Ich war nie Fan davon und hätte ich nicht gemusst hätte ich es niemals beantragt. MfG Mysza188 (Magdalena)
von mysza188 am 22.06.2015, 12:04