Liebe Frau Bader!
Ich bin in er 14. SSW und arbeite im medizinischen Bereich. Aktuell bin ich aufgrund der SS nur für "Papierkram" zuständig, bin jedoch aufgrund fortwährender Kreislaufbeschwerden sehr oft krank. Aus diesem Grund hat mir die Krankenkasse nahegelegt ein BV in Betracht zu ziehen (in meinem Fall dann vermutlich individueller BV). Ich hab nun gelesen, in der zeit des BV das volle Gehalt vom AG wieder gezahlt wird. Doch wie verhält es sich mit dem anschließenden Mutterschafts- und Elterngeld? wird dieses dann, entsprechend der Dauer des BVs, entsprechend gekürzt?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
von
Quentinxs
am 13.06.2016, 09:55
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei vorherigem Beschäftigungsverbot
Hallo,
so geht das nicht.
Ein Beschäftigungsverbot wird ausgesprochen, wenn von der Arbeit eine Gefahr ausgeht.
Ihr Arbeitgeber hat Sie umgesetzt, um dies zu vermeiden. Dann kann die Krankenkasse nicht entscheiden, dass Sie trotzdem ein Beschäftigungsverbot erhalten.
wenn die Kreislaufprobleme haben, ist die Krankschreibung das richtige Mittel.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.06.2016
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei vorherigem Beschäftigungsverbot
1. Bekommst du aufgrund einer Umsetzung in den administrativen Bereich z.Zt. nicht das volle Gehalt? Wenn das zutrifft, wäre das nicht richtig.
2. Die Krankenkasse kann nicht entscheiden, ob eine Krankschreibung oder ein BV zu erteilen ist. Der Patient kann das auch nicht. Das liegt allein im Ermessen des behandelnden Arztes.
3. Schwangerschaftsbedingte Einschränkungen sind grundsätzlich nicht gehaltsmindernd, mit Ausnahme des Krankengeldes.
Mitglied inaktiv - 13.06.2016, 10:19