Sehr geehrte Frau Bader, ich lebe seit dem 06. März 2015 in den USA, weil mein Mann von seinem deutschen Arbeitgeber entsandt wurde. Da ich noch genügend Resturlaub hatte 04. März - 23. April 2015, ab 24. April im Mutterschutz, habe ich meinen Mann sofort begleitet. Bei meinem deutschen Arbeitgeber/unbefristetes Arbeitsverhältnis habe ich 3 Jahre Elternzeit genehmigt bekommen. Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt habe ich meiner Freiwilligen GKV mit Bitte einer Anwartschaft ab dem 01. August 2015 zukommen lassen. Voraussichtlicher Geburtstermin war der 5. Juni 2015 - Baby /Frühgeburt musste am 13. Mai 2015 geholt werden. Nun habe ich den Antrag auf Mutterschaftsgeld bei meiner Krankenkasse gestellt, die den Antrag jedoch ablehnen, weil mir mit Eingang der Abmeldung des Einwohnermeldeamtes meine Mitgliedschaft gekündigt wurde. Dies habe ich aber erst jetzt im Juli erfahren, nach einigen Telefonaten mit der Krankenkasse, die mir anschließend per Mail die Kündigung zukommen lassen haben. Ich ärgere mich...weil ich vor Abreise in die USA alles geregelt haben wollte...ich bin ja verpflichtet mich in Deutschland abzumelden und dies auch mitzuteilen. Ich stehe doch weiterhin in einem deutschen Arbeitsverhältnis und bin sozialversichert. Warum habe ich keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld? Einen Anspruch auf das Elterngeld habe ich durch den Umzug schon nicht:-( Ich danke Ihnen für eine Antwort. Freundliche Grüße
von CentralPark am 09.07.2015, 16:24