Hallo, Ich bin ab dem 13.11. Im mutterschutz. Genau in diesem Monat würde ich laut unserem Tarifvertrag auch eine Gehaltsstufe höher steigen. Zusätzlich erhalten wir ab Januar eine verhandelte lohnsteigerung. Müssen oder werden diese Steigerungen bei der Berechnung des mutterschaftsgeldes, dass ja voraussichtlich von November bis Februar gezahlt wird, mit berücksichtigt? Wenn ja gibt es gesetzliche Grundlagen/Paragraphen um das zu belegen?
von adina11 am 27.10.2014, 11:09