Mutterschaftsgeld für Kind 2 in der Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschaftsgeld für Kind 2 in der Elternzeit?

Ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältniss als Vollzeitbeschäftigte und z.Zt. im ersten Jahr der Elternzeit mit Kind 1 (ist am 31.10.15 geboren) Nun bin ich erneut schwanger. Voraussichtlicher Entbindungtermin ist der 27.12.16. Meine Frage ist jetzt, bekomme ich Mutterschaftsgeld nur von meiner gesetzlichen Krankenkasse oder auch den Arbeitgeberanteil wie beim ersten Kind? Muss der Arbeitgeber das Mutterschaftsgeld zahlen? (nach der Berechnung der letzten 3 Monate wie vor Beginn des letzten Mutterschutzes) wenn ja, wie gehe ich weiter vor? Was muss ich dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, damit er zahlt. Vielen Dank im voraus

von Jan 3110 am 17.06.2016, 12:15



Antwort auf: Mutterschaftsgeld für Kind 2 in der Elternzeit?

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2016



Antwort auf: Mutterschaftsgeld für Kind 2 in der Elternzeit?

Wow, finanziell perfektes Timing. Schreibst einfach formlos, dass Du die laufende Elternzeit beendest zum xx.bb.vv ( Tag vor neuem Mutterschutz ) , da Du den Die zustehenden Mutterschutz in Anspruch nimmst. Dann bekommst Du volles Mutterschutzgeld wie beim ersten Kind, das gleiche Elterngeld plus 10% Geschwisterrabatt. Und bitte um Übertragung der verbleibenden 23 Monate Elternzeit von Kind 1 auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag.

von Sternenschnuppe am 17.06.2016, 12:25



Antwort auf: Mutterschaftsgeld für Kind 2 in der Elternzeit?

Wenn du deine jetzige Elternzeit vorzeitig zum Beginn des Mutterschutzes beendest, dann bekommst du Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse und den Zuschuss bis zu deinem Netto (wie bei Kind 1) von deinem Arbeitgeber. Teile deinem Arbeitgeber schriftlich mit, dass du schwanger bist und deine Elternzeit vorzeitig zum... beendest um erneut in Mutterschutz zu gehen. Weise deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung (oder Bescheinigung der Hebamme) nach.

von chrissicat am 17.06.2016, 12:30



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Mutterschaftsgeld Elternzeit und Minijob

Hallo Und zwar folgende Frage Ich befinde mich noch in Elternzeit seit der Geburt meiner ersten Tochter 2019. Seit etwa einem Jahr habe ich außerdem einen Minijob mit einem Nettoverdienst von 400€. Jetzt bin ich wieder schwanger und ab dem 14 Februar in Mutterschutz bekomme ich den dann Mutterschutzgeld sprich die 13€ von der Krankenka...


Mutterschaftsgeld Minijob während der Elternzeit

Hallo, seit der Geburt meiner Tochter (Februar 2020) bin ich in Elternzeit. Die Elternzeit habe ich bis zum 3. Geburtstag meiner Tochter beantragt. Soweit ich weiß bekomme ich, wenn innerhalb dieser 3 Jahre ein zweites Kind kommt und ich die Elternzeit zum Beginn der Mutterschutzfrist beende das Mutterschaftsgeld in der gleichen höhe wie...


Elternzeit, Mutterschaftsgeld etc.

Hallo, Ich habe eine Frage und Schwangerschaft und Arbeit (Geld). Würde mich auf eine Antwort sehr freuen. Ich bin zur Zeit in Elternzeit die bis diesem Jahr Oktober dauern wird. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag (Minijob), Und bekomme zur Zeit dort kein Gehalt. Ich habe heute erfahren, dass ich wieder schwanger bin. Wie ist e...


Mutterschaftsgeld, frühzeitige beendigung laufender Elternzeit

Hallo Frau Bader, Ich bin aktuell mit Kind 2 Schwanger, befinde mich noch in Elternzeit für Kind 1. Habe mit meinem Arbeitgeber abgeklärt, dass ich die laufende Elternzeit Frühzeit beenden werde- zu Beginn des Mutterschutzes für Kind 2. Bis dahin soweit so gut. Jetzt kam von der Krankenkasse der Antrag auf Mutterschaftsgeld und mit dies...


Bekomme ich Mutterschaftsgeld, trotz ggf. kurz vorab beendeter Elternzeit?

Hallo, ich habe noch bis 30.12.22 Elternzeit (2Jahre eingereicht) und eigentlich steht demnächst ein Gespräch mit meiner Chefin an, wie ich ab Januar dann wieder arbeite. Aber nun bin ich (gerade erfahren) mit Kind 2 schwanger und denke, dass ich dann (voraussichtlich. Geburtstermin 11.3.23 ) ja vermutlich nicht wieder für die paar Wochen zwischen...


Mutterschaftsgeld während Elternzeit

Hallo, ich hoffe Sie können mir weiter helfen. Unser 1. Kind kam Ende April 2021 zur Welt. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Seit dem 1. Geburtstag arbeite ich wieder Teilzeit (Angestellte öffentlicher Dienst) Es wurde ein Teilzeitvertrag für die Dauer der Elternzeit bis Ende April 2024 erstellt. Eine Klausel besagt der übliche ...


Wie wirkt sich ein Minijob währ. Elternzeit auf ein neues Mutterschaftsgeld aus?

Hallo, ich habe eben den Bericht zu folgendenr Frage gelesen: "Kündigung Minijob während Elternzeit für erhöhten AG-Zuschuss Mutterschaftsgeld?" Ich würde sagen, dabei handelt es sich genau um das was ich wissen möchte. Wie fällt der Mutterschaftszuschlag vom AG fürs 2. Kind aus, wenn ich während der Elternzeit vom ersten Kind einen Minijob ...


Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld bei Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und arbeite in der Elternzeit in Teilzeit (20h pro Woche). Vor der Geburt und der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Ich habe die Elternzeit bis zum 2. Geburtstag meines Sohnes beantragt, die Teilzeitbeschäftigung allerdings auf unbestimmte Zeit. Nun bin ich wieder schwanger u...


Minijob in Elternzeit / Mutterschaftsgeld 2. Kind

Hallo, momentan befinde ich mich noch in der Elternzeit meines ersten Kindes. Da ich wieder schwanger bin, habe ich die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber um einen Monat verlängert, sodass diese einen Tag vor dem neuen Mutterschutz endet. Ich habe in der Elternzeit auf Minijobbasis bei einer Tochterfirma meiner alten Firma gearbeitet und monatl...


In Elternzeit Teilzeit Arbeitgeber,Mutterschaftsgeld

Hallo Frau Bader , Ich hoffe so ist meine Frage allgemeiner. Bin ich verpflichtet einen Teilzeit Nebenjob zu kündigen wenn ich in meiner Elternzeit erneut schwanger bin und bei meinem Hauptarbeitgeber die Elternzeit verkürze um bei diesem die Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitlohn zu bekommen? Mfg