Hallo Frau Bader, mein erstes Kind wurde am 16.12.13 geboren, nach einem Jahr zuhause, begann ich Teilzeit am 1.02.15 zu arbeiten. Es wurden 3 Jahre Elternzeit beantragt, diese endet am 15.12.16. Für die Dauer der Elternzeit wurde Arbeit in Teilzeit vereinbart Am 17.02.17 ist der errechnete ET für das zweite Kind, Mutterschutz beginnt ab dem 6.01.17 und ab dem 15.12.16 bin ich durch die Urlaubstage für 2017 schon im Urlaub. Wie errechnet sich das mir zustehende Mutterschaftsgeld? Erhalte ich die 13€/Tag der Krankenkasse plus Zuzahlung in Höhe des Nettoverdienstes der letzten 3 Monate davor? Oder ergibt sich eine andere Berechnung dadurch dass die erste Elternzeit bereits am 15.12.16 endet? Steht mir dann ab dem 15.12. auch volles Gehalt zu, oder kann der Arbeitgeber stillschweigend Teilzeitgehalt weiter zahlen? Ich habe gelesen dass man bei einer erneuten Schwangerschaft innerhalb der Teilzeitarbeit in der Elternzeit die Möglichkeit hat, die Elternzeit auszusetzen um Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des ursprünglichen Gehaltes zu bekommen, ist das in meinem Fall ähnlich? Ich bin gerade sehr verunsichert wie ich mich richtig verhalte, wenn mir mehr Geld zustehen sollte, würde ich das natürlich auch gerne bekommen wollen. Ich danke Ihnen sehr! .
von Tinchenmausi am 13.10.2016, 22:47