Sehr geehrte Frau Bader, in zwei Wochen beginnt für mich der Mutterschutz. Ich befinde mich in einer unbefristeten Teilzeit-Festanstellung und gehe davon aus, für diese Mutterschaftsgeld zu erhalten. Gleichzeitig bin ich allerdings noch in geringem Stundenumfang (8Stunden/Woche) nebenberuflich selbständig tätig. Für diese Tätigkeit muss ich keine Sozialabgaben zahlen. Vom Einkommen aus dieser Tätigkeit bin ich abhängig, um meinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Weder physisch noch psychisch stellt die Tätigkeit für mich eine Herausforderung dar - ich gebe einem lieben, jungen Mädchen bei mir zu Hause Nachhilfeunterricht. Nun meine Frage: Ich möchte gerne so lange wie möglich dieser Tätigkeit nachkommen, um mich finanzieren zu können. Also auch noch während des Bezugs von Mutterschaftsgeld. Ist das ohne Weiteres möglich oder muss ich mit Abzügen rechnen? Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen, limonie
von limonie am 31.01.2016, 14:26