Hallo Frau Bader, Ich habe eine wichtige Frage bzgl. Meiner finanziellem Situation und bin mit der Selbstbeantwortung etwas überfordert. Zum sachverhalt: Ich bin seit Mitte Dezember 2013 auf Grund eines Nervenzusammenbruch krankgeschrieben und in psychologischer Behandlung -beziehe also seit Januar 2014 Krankengeld meiner Kk. Mein Arbeitsvertrag war nur befristet für ein jahr, wurde nicht verlängert (auf Grund meiner Erkrankung und Outsourcing meiner position). Ich habe also nach wie vor mein alg1 noch nicht angetreten bzw. Wurde damals weggeschickt da ich nicht wusste, dass man sich krank nicjt Arbeitssuchend melden kann. Nunja -ich bin derzeit in einer psych. Tagesklinik als Reha Ersatz - benötige also meine krankschreibung da ich den ganzen tag ausser Haus bin und nah wie vor nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Nun bin ich jedoch schwanger (E.T 30.06.15) und gehe somit im Mai on den Mutterschutz. Mein krankengeld läuft ja jedoch früher aus und ich muss mich Arbeitssuchend melden (folglich meine Therapie frühzeitig abbrechen). Meine Frage ist : reicht es wenn ich mich im April Arbeitssuchend melde um einen Anspruch auf mutterschaftsgeld zu haben,oder sollte ich bereits in den kommenden Wochen zum 01.03. Meine Therapie abbrechen um lag 1 als Grundlage für mein mutterschaftsgeld mind. 2 monate vorher zu beziehen!? Hartz 4 kann ich in jedem Fall nicht beantragen, da mein mann einen AV hat und dafür "zu viel" verdient. Diese Frage lässt mich seit 2 wochen nachts kaum noch schlafen und im Internet finde ich keine spezielle Antwort auf meine frage! Vielem dank im voraus!!! Für Schreibfehler möchte ich mich entschuldigen, aber die autokorrektur am mobiltelefon ist leider nicht optimal.
von nwa87 am 14.02.2015, 11:02