Hallo, bin während meiner Elternzeit 1.Kind wieder schwanger geworden. Habe daher meine Elternzeit vorzeitig beendet (ab Geburt des 2.Kindes). Nun wurde mir kein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt. Meine Elterngeldstelle wies mich darauf hin, das der AG aber dazu verpflichtet wäre, da ich die Elternzeit für Kind1 vorzeitig beendet habe. Der AG lehnt Zuzahlung ab, mit der Begründung hätten Sie noch nie bezahlt wenn eine Mutter sich bereits in Elternzeit befindet. Wie würden Sie sich an meiner Stelle verhalten? Will keinen Ärger mit meinem AG. MfG, Mel81
von
mel81
am 29.10.2014, 12:37
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld AG zahlt nicht zu
Hallo,
nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG vom vollen Lohn.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.10.2014
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld AG zahlt nicht zu
Du hättest schon zu Beginn des Mutterschutzes die EZ beenden müssen. Das Geld braucht er jetzt auch nicht mehr zahlen, somit sind 6 Wochen verschenkt. Aber ab dann muss er zahlen.
von
sternenfee75
am 29.10.2014, 15:05
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld AG zahlt nicht zu
Zeig ihm § 16 Absatz 3 BEEG, dann kann er sich an die KK wenden, die ihn nochmal aufklären kann. Zudem kann er das Familienministerium anrufen, die ihn aufklären könnten.
Oder zu zeigst ihm dies:
http://www.rund-ums-baby.de/recht/Grundlage-Hoehe-Mutterschutzgeld-beim-2-Kind_102447.htm
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 29.10.2014, 15:18