Mein ex hat das Sorgerecht für unsere sechs jährige Tochter abgelehnt und das umgangsrecht auch.muss er dennoch unterhalt zahlen?
von viktoria1991 am 13.09.2014, 11:12
Mein ex hat das Sorgerecht für unsere sechs jährige Tochter abgelehnt und das umgangsrecht auch.muss er dennoch unterhalt zahlen?
von viktoria1991 am 13.09.2014, 11:12
Hallo, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Er muss trotzdem zahlen. Liebe Grüße, NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.09.2014
Klar, bleibt ja der Vater und hat somit Unterhaltspflicht. Umgangsrecht kann er nicht ablegen, nur verweigern Kontakt mit Euch zu haben.
von Sternenschnuppe am 13.09.2014, 11:29
Er ist nun seit letztem Jahr verheiratet und hat dazunoch, noch ein Kind, was aus dieser Ehe enstand,deshalb weigert er sich so oder so Unterhalt zu zahlen und das er nicht zahlen kann weil er Harz 4 kriegt.
von viktoria1991 am 13.09.2014, 11:44
Dann ab zum Jugendamt und Beistandschaft einrichten und Unterhaltsvorschuss beantragen. Ist kostenlos für Dich und sie werden sich dann mit ihm auseinandersetzen was die Finanzen angeht. Er hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit und das richtige Amt wird schon Druck machen. Du bekommst dann 180€ von der Unterhaltsvorschusskasse und er macht da Schulden.
von Sternenschnuppe am 13.09.2014, 11:49
Er hat also bei der Scheidung das Sorgerecht abgegeben? Oder hatte er es nie? So oder so, mit dem Unterhalt hat das nichts zu tun. Selbstverständlich muss er Unterhalt zahlen und die bereits von Sternenschnuppe genannte Beistandschaft vom Jugendamt sollte ihm Beine machen.
von Pamo am 13.09.2014, 12:11
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