Muss mein Freund für mich Unterhalt zahlen in der Schwangerschaft?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss mein Freund für mich Unterhalt zahlen in der Schwangerschaft?

Hallo Frau Bader, Ich bin seit längerer Zeit auf Grund einer Fehlgeburt und anschließender posttraumatischen Belastungsstörung krank geschrieben und musste eine Therapie in einer Tagesklinik anfangen, weil ich dadurch in eine Depression gerutscht bin. Während dieser Therapie, die ich bis dahin 9 Wochen besuchte, musste ich feststellen dass ich bereits in der 18. Woche schwanger war. Vor der Therapie hatte mir noch mein Arbeitgeber gekündigt und somit war ich krankgeschrieben, gekündigt und schwanger. Darüber hinaus wächst mir seit dem finanziell alles über dem Kopf da das Krankengeld nicht ausreicht um meine existenziellen Rechnungen zu bezahlen. Deswegen bin ich in meiner Not zum Jobcenter um nach einer Aufstockung für die Wohnung zu bitten. Nun habe ich einen Bescheid bekommen und bekomme nun zusätzlich Geld für meine Unterkunft und Versorgung. Nach kurzer Freude, bekam ich dann noch ein schreiben vom Jobcenter und nun wollen die dass ich Unterhalt während der Schwangerschaft vom Kindesvater einfordere. Was ich überhaupt nicht verstehe, da die Arbeitsunfähigkeit ja überhaupt nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat, sondern schon vorher bestand auf Grund einer ganz anderen Sache. Nun weiß ich nicht auf was ich mich und besonders auf was meinen Freund sich einstellen muss, weil ich da jetzt Geld bezogen hab. Und meine Frage wäre, ob da überhaupt eine Rechtsgrundlage besteht, wenn ich in der Schwangerschaft nicht wegen der Schwangerschaft krank geschrieben bin und das Jobcenter von mir verlangt bei meinem Freund, der damit ja gar nichts zu tun hat, Unterhalt einzufordern. Viele liebe Grüße Claudia

von Neo Alexander am 10.04.2017, 14:02



Antwort auf: Muss mein Freund für mich Unterhalt zahlen in der Schwangerschaft?

Hallo, trotzdem gehen Leistungen von Unterhalt staatlichen Leistungen vor. Eigentlich beginnt der Anspruch 6 Wo vor der Geburt. Die Frist zur Zahlung von Unterhalt kann auch schon bis zu vier Monate vor der Geburt einsetzen und sich nach der Geburt über einen Zeitraum von acht Wochen hinaus verlängern, wenn die Mutter infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit außer Stande ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2017



Antwort auf: Muss mein Freund für mich Unterhalt zahlen in der Schwangerschaft?

Lebt ihr zusammen ?

von Sternenschnuppe am 10.04.2017, 15:29



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