Sehr geehrte Fr. Bader,
ich möchte gern wissen, ob ich meinen zukünftigen Vermieter VOR Vertragsabschluss darüber informieren muss, dass ich Zwillinge erwarte. Dass ich schwanger bin, ist ja bereits unübersehbar.
Wäre ein 'Verschweigen' ein späterer Kündigungsgrund?
Vielen Dank!
Nashi
von
Nashi
am 18.08.2014, 14:32
Antwort auf:
Muss ich zukünftigen Vemieter über Zwillingsschwangerschaft informieren?
Hallo,
nach der Geburt ja (wegen der Nebenkosten), vorher nein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.08.2014
Antwort auf:
Muss ich zukünftigen Vemieter über Zwillingsschwangerschaft informieren?
Nö. Wenn sie da sind musst Du es erst melden.
Manch Zwilling wird erst bei der Geburt entdeckt ;-)
von
Sternenschnuppe
am 18.08.2014, 15:16