Sehr geehrte Frau Bader Ich bin schwanger und arbeite im Einzelhandel. Meine Frage betrifft die Nachtarbeit. Unzwar geht eine Spätschicht bei uns laut Dienstplan bis 20 Uhr(wird auch nur bis 20 Uhr vergütet), jedoch kommt man zwecks Abrechnung nie vor 20:15 oder teilweise noch später aus dem Laden (es kann auch mal 20:45 werden). Auch wenn die Arbeitszeit "offiziell" nur bis 20 Uhr geht, kann ich trotzdem darauf bestehen 20 Uhr Feierabend zu machen bzw. für diese Schichten nicht mehr eingesetzt zu werden? Mit freundlichen Grüßen kat123
von kat123 am 26.11.2014, 17:10