Liebe Frau Bader,
Ich bin ledig, schwanger und mein befristeter Arbeitsvertrag läuft am 31.8.16
aus. Ich arbeitete in einer Krippe und habe seit Beginn der Schwangerschaft Beschäftigungsverbot. Entbindungstermin 25.10.16. Beginn Mutterschutz
13.09.16. Mein Arbeitgeber zahlt mir meinen Urlaubsanspruch aus ( Urlaub ginge bis 22. 09.16 ) muss ich mich nun selbst krankenversichern bis zum Mutterschutzbeginn und bekomme ich Mutterschaftsgeld?
Alles so kompliziert. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Danke
von
Leadani
am 20.08.2016, 09:13
Antwort auf:
Muss ich mich selbst krankenversichern? Bekomme ich Mutterschaftsgeld?
Hallo,
wichtig ist, dass sie sich bei der Agentur für Arbeit melden. Dann werden sie dort als arbeitssuchend angesehen und erhalten Arbeitslosengeld und auch beitragsfreier Krankenversicherung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.08.2016
Antwort auf:
Muss ich mich selbst krankenversichern? Bekomme ich Mutterschaftsgeld?
Hallo
Die wichtigste Frage ist ob Du Dich bereits beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet hast ab 01.09.2016.
Nur dann bekommst Du nach der Abgeltung des Urlaubes Mutterschutzgeld in Höhe des Krankengeldes und bist auch versichert.
Nur bis zum Ende des Elterngeldes bist Du dann beitragsfrei versichert.
von
Sternenschnuppe
am 20.08.2016, 09:44