Hallo, ich finde leider zu meinem Fall keine Infos im Netz und auch Beratungsstellen sind sich sehr unsicher. Jetzt versuche ich mein Glück hier. Ich bin seit ein paar Jahren aus gesundheitlichen Gründen im vorzeitigen Ruhestand (Beamtin auf Lebenszeit, Bayern). Im Oktober bekommen wir unser Baby. Nun ist es so, dass ich ja eigentlich keine Elternzeit beantragen kann/will, da ich ja sowieso zu Hause bin. Geht das so einfach? Mein Mann (Beamter, Vollzeit) würde aber gerne 2 Monate nehmen, wenn die Kleine auf der Welt ist. Muss jetzt nur mein Mann 2 Monate Elternzeit beantragen und ich nichts? Wie ist das mit dem Elterngeld? Mein Satz werden wohl die 300 Euro Mindestsatz sein oder werden mir die Versorgungsbezüge und meine Berufsunfähigkeitsversicherung angerechnet? Sollte ich dann besser für mich kein Elterngeld beantragen? (Die 300 Euro wären ja massiv weniger, als mein jetziges "Einkommen" aus Rente und Versicherung). Kann man Elterngeld nur beziehen, wenn man auch Elternzeit nimmt oder ist das voneinander entkoppelt? Sie sehen, Fragen über Fragen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten. LG, Cel
von Celine2 am 29.07.2014, 19:20