Muss ich akzeptieren, dass der Arbeitgeber nach Elternzeit den Vertag ändert

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss ich akzeptieren, dass der Arbeitgeber nach Elternzeit den Vertag ändert

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis an einer Schule der Katholischen Jugendfürsorge. Seit drei Jahren bin ich in Elternzeit und wollte nach Ablauf der Elternzeit in meine alte Stelle mit der vorherigen Stundenzahl zurückkehren. In meinem Vertag war ich nach AVR C/ AC Gruppe 5 b mit 19,5 Stunden angestellt. Das Gehalt wurde 12 Monate also inklusive Ferienzeiten bezahlt. Einen Monat vor Ende der Elterzeit wurde mir vom Arbeitgeber mündlich mitgeteil, dass mein alter Vertag hinfällig sei - ich die Ferienzeit nicht mehr bezahlt bekomme, egal welche Stundenzahl ich arbeite. Mir wurde eine Stundenreduzierung angeboten, die ich mündlich angenommen habe. Als mir der Vertag schriftlich zugeschickt wurde, war ich bereits wieder schwanger und habe vom Betribsarzt sofort ein Beschäftigungsverbot ausgestellt bekommen. Den neuen Verrag habe ich nicht unterschrieben. Nun habe ich eine erste Abrechnung erhalten nach Tarif AVR CAR Gruppe 5b mit 10 Stunden. Die Ferienzeit wird abgezogen, das heißt, es werden nur 87, 350 % des Monatsverdienstes bezahlt. Wie ist die rechtliche Lage in diesem Fall? Vielen Dank!

von lisa12 am 13.09.2014, 21:35



Antwort auf: Muss ich akzeptieren, dass der Arbeitgeber nach Elternzeit den Vertag ändert

Hallo, Nein, das ist selbstverständlich nicht möglich. Das einzige, was der Arbeitgeber tun kann, ist eine Änderungskündigung auszusprechen. Aber den Vertrag einseitig ändern kann er nicht. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.09.2014



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