Muss ich Ware zahlen, wenn Kind es aufpackt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss ich Ware zahlen, wenn Kind es aufpackt

Mein Sohn 2,5 Jahre hat heute im Müller ein Lindt Schokoladen Hase geöffnet. Ich hab es ehrlich der Kassiererin gesagt und musste es zahlen. wie ist die Rechtslage? Muss ich es zahlen oder nicht. Denn wenn ein Glas ausersehen umgeworfen wird, muss man es ja auch nicht zahlen. Mein Sohn spricht nämlich auch noch nicht so viel, deshalb versteht er auch noch nicht alles. Ich freue mich auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Yvonne

Mitglied inaktiv - 25.03.2015, 17:27



Antwort auf: Muss ich Ware zahlen, wenn Kind es aufpackt

Hallo, Schnell ist es passiert, dass ein Kind einen Schaden verursacht - mit dem Dreirad am Auto oder im Porzellangeschäft. In wie weit müssen die Eltern oder gar das Kind selber haften? Eine Frage, die immer wieder auftaucht, auch wenn bald jeder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Der Gesetzgeber hat dies eindeutig geregelt. Das Kind selber haftet erst ab dem siebten Lebensjahr, im Straßenverkehr bei fahrlässigem Handeln sogar erst ab zehn. Und selbst wenn diese Altersgrenzen erfüllt sind, bleibt zu klären, ob das Kind überhaupt ein Verschulden trifft. Weiterhin muss es die Einsichtsfähigkeit gehabt haben, zu verstehen, welche Folgen das Handeln haben könnte. Die Eltern haften nicht, wie es uns Baustellenschilder immer glaubhaft machen wollen, automatisch für jedes Fehlverhalten des Sprösslings, sondern nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Diese beinhaltet Aufklärung und Anleitung, Kontrolle (z.B. auf dem Schulweg) und positive Einflussnahme auf das Verhalten. Keiner kann verlangen, dass Kinder Tag und Nacht mit Argusaugen überwacht werden - außer in Gefahrensituationen. Und: wenn die Haftpflicht die Zahlung verweigert, müssen Sie selber keinesfalls sofort persönlich eintreten- dann ist der Anspruch zumindest zweifelhaft. Trotz alledem gibt es die Möglichkeit – die wir persönlich auch genutzt haben- mit der Versicherung abzuklären, dass eine Schadensregulierung auch schon „von Anfang an“ greift – weil man ja oft aus moralischen Gründen doch zahlen muss Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.03.2015



Antwort auf: Muss ich Ware zahlen, wenn Kind es aufpackt

Recht hin oder her, ich würde es einfach bezahlen und das Kind den Schokohasen essen lassen. Soll die Allgemeinheit dafür zahlen das du auf dein Kind nicht achten kannst? Im Endeffekt ist es doch so das Diebstahl und Verlust auf die Endpreise kalkuliert wird. Wenn ein 2,5 jähriges Kind zb an deinem Auto mit Steinenwerfen einen Schaden verursacht und die Eltern sagen: Er spricht halt noch nicht so viel und versteht es nicht, wärst du doch auch nicht einverstanden oder nimmst du das einfach so hin?

von Soie am 26.03.2015, 00:36



Antwort auf: Muss ich Ware zahlen, wenn Kind es aufpackt

Wenn du nicht die Aufsichtspflicht verletzt hast, dann musst du nicht zahlen. Andererseits, wie soll das Kind den Schokohasen auspacken, wenn es nicht unbeaufsichtigt war? Zahlen ist darüber hinaus schlicht anständig.

von Pamo am 26.03.2015, 06:17



Antwort auf: Muss ich Ware zahlen, wenn Kind es aufpackt

Danke für die böse Antwort. Mein Sohn war nicht im Einkaufswagen, stand genau 1 Meter neben mir. Er war einfach mit seinen Händen schneller es aufzureißen, wie ich es ihm weg nehmen kann. Aufsichtspflicht hab ich nicht verletzt, hab immer geachtet, wo er ist und dass er mit mir mitkommt.

Mitglied inaktiv - 26.03.2015, 06:55



Antwort auf: Muss ich Ware zahlen, wenn Kind es aufpackt

Woher nimmst du die Annahme, dass man ein heruntergeworfenes Glas nicht zahlen muss? Es ist schlichtweg Kulanz des Marktes, wenn du es nicht brauchst. Ansonsten haftest du für den Schaden. Es ist vollkommen egal ob dein Kind nicht gut sprechen kann und deshalb wenig versteht, du musst dann dtl mehr aufpassen und ihm erklären, dass sowas völlig indiskutabel ist - mit 2.5 sollte man sich dem schon bewusst sein! Es ist richtig, dass du den Schaden bezahlen musstest, stell dir vor, dass macht jedes zweite Kind so, was glaubst du, macht der Markt für Verluste? Du warst ehrlich und das ist wirklich ein toller Zug von Dir! Viele wären einfach weiter gegangen und hätten es unbemerkt gelassen. Meine Tochter ist rechtseitig taub und linksseitig hörgerätversorgt, sie spricht schlecht, meist mit uns Gebärde und selbst dieser Zustand entbindet mich nicht von meiner Verantwortung, für Schäden zu haften. Der Lindthase ist nun bezahlt und hoffentlich auch aufgefuttert. Belasse es dabei und gut, dein Sohn wird sicher etwas daraus gelernt haben.

von Colien07022004 am 26.03.2015, 08:37



Antwort auf: Muss ich Ware zahlen, wenn Kind es aufpackt

böse? wenn das Kind dazu neigt, Dinge aus dem Regal zu nehmen und aufzumachen, dann würde ich ihn halt im Einkaufswagen sitzen lassen, damit das nicht passiert. das ist nicht böse, das ist logisch mein Kind war da extrem brav und hat nichts angefasst und geschweige denn ausgepackt, aber hätte sie es getan, dann hätte ich es gern bezahlt

von Pamo am 26.03.2015, 09:16



Antwort auf: Muss ich Ware zahlen, wenn Kind es aufpackt

Hallo, natürlich passiert so was mal und natürlich zahlt man es dann. Daraus würde ich jetzt kein großes Ding machen, war ja nur ein Häschen. Gruß, Elli

von Elli30 am 26.03.2015, 18:57