muss geringfügige Selbstständigkeit angegeben werden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: muss geringfügige Selbstständigkeit angegeben werden?

Hallo, habe eine Frage zu Mischeinkünften bei der Elterngeld-Berechnung. Ich bin auf ganz geringfügiger Basis im Rahmen der Kleinunternehmerregelung selbstständig. Dabei verdiene ich max. ein paar hundert Euro im Jahr (vielleicht 200-300, unterschiedlich). Mein Hauptgehalt ist als Angestellte. Wenn ich das nun aber beim Elterngeld angebe, wird ja das letzte Kalenderjahr betrachtet. Ich hatte aber danach in meiner Angestelltentätigkeit noch eine Gehaltserhöhung, sodass dieses Vorgehen für mich von Nachteil ist. Daher meine Frage: Bin ich verpflichtet, die geringfügige Selbstständigkeit anzugeben und dann eben auch das letzte Kalenderjahr als Grundlage zu nehmen? Oder kann ich auf die Berücksichtigung meiner Selbstständigkeit beim Elterngeld verzichten? Vielen Dank!

von littlelilac am 07.08.2014, 14:22



Antwort auf: muss geringfügige Selbstständigkeit angegeben werden?

Hallo, ja. Aber beantragen Sie eine Verschiebung des Bemessungszeitraumes - vllt. klappt es Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.08.2014