Hallo ☺
Ich habe eine 10 Monate junge Tochter. Habe mich damals vom KV getrennt, bevor ich wusste, dass ich schwanger war. Seit 2 Monaten bin ich mit einem Parten zusammen gezogen. Da ich unbedingt ab August wieder arbeiten möchte, wollte ich fragen, ob sich der KV an den KiTa Kosten beteiligen muss? Oder ob mich mein neuer Parten unterstützen muss? Ich gehe dann 30/Woche, verdiene in der Pflege aber leider nicht soviel und in München zahle ich ca 400-500€ für den KiTa Platz.
Vielen Dank für Antworten ☺
von
Masus
am 21.02.2017, 15:08
Antwort auf:
Muss der Kindsvater mitzahlen?
Hallo,
er muss dem Kind Unterhalt bezahlen, er muss Ihnen Unterhalt bezahlt und außerdem sich einen Kindergartenplatz beteiligen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.02.2017
Antwort auf:
Muss der Kindsvater mitzahlen?
Es ist so: eigentlich ist der KV nicht nur dem Kind, sondern in den ersten 3 Jahren auch DIR zum Unterhalt verpflichtet.
Er muss dir dein entgangenes Netto eigentlich zusätzlich zum Unterhalt für das Kind ausgleichen.(Elterngeld wird angerechnet).
Wenn er also nicht den Netto-Ausgleich zahlen möchte, dann muss er anteilig die Betreuungskosten für das Kind zusätzlich zum Unterhalt tragen.
Googeln hilft!
Gruss
D
von
desireekk
am 21.02.2017, 20:00