Muss Eltergeld zurück gezahlt werden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss Eltergeld zurück gezahlt werden?

So...abschließend habe ich nun noch eine Frage! Ich bin in Elternzeit bis zum 20.09.2015, ursprünglich für ein Jahr beantragt. Nun, aufgrund neuer Schwangerschaft (ET 28.03.2016) werde ich ein zweites Jahr Elterzeit (bis 1.Tag neuen Mutterschutz)beantragen und in der Zeit Teilzeit arbeiten. Wenn ich also im ersten Jahr das volle Elterngeld erhalten habe und nun doch ein zweites Jahr ohne Eltergeld nehme und in dem Jahr aber TZ arbeite, muss ich dann einen Teil des Elterngeldes vom ersten Jahr zurückzahlen? LG

von Schnubsi am 14.08.2015, 09:35



Antwort auf: Muss Eltergeld zurück gezahlt werden?

Hallo, nein liebe grüße nb

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.08.2015



Antwort auf: Muss Eltergeld zurück gezahlt werden?

Du müsstest nur EG zurück zahlen wenn Du arbeitest UND EG beziehst. Wenn Du also kein EG bekommst im zweiten Jahr brauchst Du auch nichts zurück zahlen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 15.08.2015, 12:06